Erweiterte Benutzerordnung automatisierter Zugang

HAFTUNGSERKLÄRUNG UND ERGÄNZENDE NUTZUNGSBEDINGUNGEN Stand 29.10.2026
für die Nutzung der TOP Boulderhalle außerhalb der betreuten Servicezeiten.

Zwischen
TOP Bouldering GmbH
– nachfolgend „TOP Boulder“ genannt –

und

Name, Vorname des Mitglieds: ____________________________________
Adresse, Geburtsdatum
Mitgliedsnummer: _____________________________________________
– nachfolgend „Mitglied“ genannt –


Diese ergänzende Erklärung versteht sich als Zusatz zur aktuell gültigen Benutzerordnung von Top Boulder in Bezug auf die Nutzung der Boulderhalle außerhalb der betreuten Servicezeiten.
Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass das Training im Top Boulder auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr erfolgt. Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht, Rücksichtnahme und Eigenverantwortung. Durch die Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Boulder- und Kletterkenntnisse sowie ein Bewusstsein für die damit verbundenen Gefahren verfügt! Der Aufenthalt und die Benutzung der Boulderanlage und des Trainingsbereichs, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.


1. Kenntnisnahme des personallosen Betriebs
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das TOP Boulder im Rahmen des automatisierten Zugangs-Konzepts zu den dafür bestimmten/ veröffentlichten Zeiten vollständig ohne Personal und ohne Aufsicht betrieben wird. Eine Betreuung, Hilfestellung oder medizinische Erstversorgung durch Mitarbeiter von TOP Boulder ist in diesen Zeiträumen nicht gewährleistet. Jeder Nutzer bestätigt hiermit, dass er sich der Risiken vollumfänglich bewusst ist.


2. Nutzung der Anlage
Die Nutzung ist kostenpflichtig. Nutzungsberechtigt sind dabei ausschließlich volljährige Personen mit gültigem Zugangsrecht für den personallosen Betrieb (z.B. Abo, Jahreskarte, etc.). Der Eintritt muss einzeln und nacheinander erfolgen.
Die Nutzung der Boulderhalle und all ihrer Trainings- und Kletterbereiche ist nur zu zweit gestattet. Eine alleinige Nutzung ist verboten und mit erheblichen Risiken für das Leben und die Sicherheit verbunden. Achte zu deiner eigenen Sicherheit immer darauf, dass eine andere Person gegebenenfalls Erste Hilfe leisten kann. Bei Zuwiderhandlung droht ein Hausverbot.
Das Mitglied verpflichtet sich zum Mitführen eines Handys für den Notruf.
Im Falle der Verletzung einer anderen anwesenden Person ist umgehend Erste Hilfe zu leisten, gegebenenfalls die Rettung zu alarmieren und Meldung an die in der Halle angeschlagene Telefonnummer der TOP-Boulderhalle zu erteilen.
Während der Öffnungszeiten, in denen kein Personal anwesend ist, sind Fenster und Türen geschlossen zu halten und abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Der aktuellen Flucht- und Rettungsplan wurde eingesehen und verstanden.


3. Gesundheitliche Eignung und Eigenverantwortung
Das Mitglied versichert, Sportgesund zu sein. Die Durchführung des Trainings erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Dem Mitglied wird dringend empfohlen, vor der Aufnahme des eigenständigen Trainings eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Bei plötzlichen gesundheitlichen Beschwerden (z.B. Schwindel, Schmerzen, Übelkeit) ist das Training sofort abzubrechen.

4. Sachgemäße Gerätenutzung & Einweisung
Das Mitglied verpflichtet sich, nur solche Geräte während der personallosen Zeit zu nutzen die ihm bekannt sind und mit deren Anwendung er vertraut ist. Die eigenmächtige Nutzung unbekannter Geräte ohne vorherige Einweisung erfolgt auf eigenes Risiko. Schwere Gewichte dürfen nur mit Hilfestellung einer zweiten Person bewegt werden.
Jede/r Bouldernde ist sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen und herunterfallen können. Top Boulder übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe oder Wandstrukturen sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

5. Gesetzliche Haftungsbegrenzung
(1) TOP Boulder haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TOP Boulder, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden (z. B. Sachschäden, Diebstahl) haftet TOP Boulder nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
(3) Für mitgebrachte Wertgegenstände und Bekleidung wird keine Haftung übernommen.

6. Zutrittsmedien und Verbot der Weitergabe
Die Zutrittsanlage ist videoüberwacht und wird stetig kontrolliert. Das dem Mitglied ausgehändigte Zutrittsmedium (z. B. QR-Code oder Zugang per Zugangsrecht über die TOP Boulder App) ist personengebunden und darf unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden. Das Mitglied haftet für alle Schäden und Unfälle, die dadurch entstehen, dass unbefugten Dritten durch Verschulden des Mitglieds Zutritt gewährt wurde. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt und führt zur fristlosen Kündigung. Personen, die ohne gültige Eintrittskarte in die Top Boulderhalle gelangen, sind sofort zu melden (an die in der Halle ausgewiesene Telefonnummer).
Bei Zugangsrechten, die über Kooperationspartner (z.B. Wellpass, Hansefit... etc.) abgerechnet werden, verpflichtet sich das Mitglied jeweils seinen Eintritt ordnungsgemäß beim Kooperationspartner zu vermerken/einzuchecken. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt und führt zur fristlosen Kündigung und Hausverbot.

7. Sicherheitseinrichtungen und Videoüberwachung
Das Mitglied ist über das vorhandene Notrufsystem (eigenes Mobiltelefon zur Notrufabsetzung) und den Standort der „Erste Hilfe Station“ informiert.
Zur Sicherung des Objekts, zur Zutrittskontrolle sowie zur Verhinderung von Missbrauch im Check-in-Bereich sowie Diebstahl und Vandalismus wird die Halle in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen außerhalb der Servicezeiten videoüberwacht. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die genauen Details zu den überwachten Bereichen, Speicherdauern und Ihren Rechten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen im Eingangsbereich sowie auf unserer Website unter www.topboulder.com


8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestandteile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte diese unvollständig sein, so bleiben die übrigen Klauseln der Benutzerordnung in ihrer Gültigkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Verbindlichkeit & Schlussbestimmung
Jede Person nutzt die Boulderhalle eigenverantwortlich. Diese Regeln tragen wesentlich zu Sicherheit, Hygienestandards und einem positiven Miteinander bei. Falls ihr Fragen oder Anregungen habt, wendet euch gerne an unser Team vor Ort.

Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich diese HAFTUNGSERKLÄRUNG UND ERGÄNZENDE NUTZUNGSBEDINGUNGEN und bestätige, dass ich ihren Inhalt gelesen und verstanden habe.